Baumpflege, Fällungen und Wurzelfräsen
Für Pflegefälle und alles rundherum.
Baumpflege
Baumpflege, was ist das eigentlich? Wir kümmern uns um Totholzentfernung, Kronenpflege, kontrollieren Bäume auf ihre Vitalität und Standsicherheit.
Baumfällungen
Und wenn der Baum dann doch weg soll? Kranke Bäume dürfen (mit Fällgenehmigung) ganzjährig gefällt werden. Stört der Baum einfach nur die Optik des Gartens oder soll Neuem Platz machen, dann darf außerhalb der Brutzeit, also zwischen dem 01. Oktober und dem 28./29. Februar gefällt werden.
Kleinere Baumgutachten
Kleinere Gutachten führen wir persönlich durch.
Bei Bedarf nach umfangreichen Gutachten leiten wir immer gerne an den Baumgutachter unseres Vertrauens weiter.
Baumpflege
Baumpflege, was ist das eigentlich? Wir kümmern uns um Totholzentfernung, Kronenpflege, kontrollieren Bäume auf ihre Vitalität und Standsicherheit.
Baumfällungen
Und wenn der Baum dann doch weg soll? Kranke Bäume dürfen (mit Fällgenehmigung) ganzjährig gefällt werden. Stört der Baum einfach nur die Optik des Gartens oder soll Neuem Platz machen, dann darf außerhalb der Brutzeit, also zwischen dem 01. Oktober und dem 28./29. Februar gefällt werden.
Kleinere Baumgutachten
Kleinere Gutachten führen wir persönlich durch.
Bei Bedarf nach umfangreichen Gutachten leiten wir immer gerne an den Baumgutachter unseres Vertrauens weiter.
Wurzelfräsen
Der Baum ist weg, und nun? Wir kümmern uns auch um den verbleibenden Baumstumpf inklusive Wurzeln. Mit unserer Wurzelfräse schaffen wir Platz für Neues.
Wurzelfräsen
Der Baum ist weg, und nun? Wir kümmern uns auch um den verbleibenden Baumstumpf inklusive Wurzeln. Mit unserer Wurzelfräse schaffen wir Platz für Neues.
Häufige Fragen und ihre Antworten.
Diese Frage bekommen wir gerade am Telefon oft gestellt. Unsere Antwort: Das sagen wir euch bei einem unverbindlichen Termin vor Ort. Pauschalpreise machen in unserer Branche selten Sinn. Jeder Baum ist anders und unsere Preise sind von vielen Faktoren abhängig.
Also macht gerne einen Termin mit uns aus und wir gucken uns das zusammen vor Ort an!
Ohne Fällgenehmigung darf zwischen dem 01. Oktober und dem 28./29. Februar gefällt werden. Bei gefährdeten oder kranken Bäumen kann ganzjährig eine Fällgenehmigung beantragt werde.
Gerne beraten wir euch und kümmern uns um entsprechende Genehmigungen.
Nicht jede Unebenheit oder Verfärbung am Baum ist ein Anzeichen für eine Krankheit.
Anzeichen wie trockene Äste (Totholz), Rindenrisse, Pilzbefall am Stamm oder untypische Blattverfärbungen und frühzeitiger Blattabfall im Sommer können für einen kranken Baum sprechen. Auch vermindertes Wachstum, Harzfluss oder Rindenabplatzungen können Warnsignale sein.
Am besten ist es immer einen Baumpfleger zur Beratung hinzuzuziehen.
Baumpflege sollte alle 3 bis 5 Jahre fachmännisch durchgeführt werden.
Baumkontrollen (Sichtprüfung) sollten jährlich erfolgen, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Können ist natürlich relativ. Wer sicherstellen möchte, dass Bäume, Hecken und Sträucher gesund und munter bleiben, der fragt den Profi. Wir kümmern uns darum das alles fachgerecht und individuell an die Gegebenheiten ausgeführt wird.
Sollen wir das Schnittgut abtransportieren, dann verarbeiten wir es bei uns auf dem Hof in Osterholz-Scharmbeck weiter. So entstehen z.B. unser Kaminholz und unsere Holzhackschnitzel.
Auf Wunsch sägen wir gefällte Bäume auch vor Ort zu und überlassen es euch zur eigenen Verwendung.